Archiv der Kategorie: Dr. Guido K. Raddatz

Problematische Entwicklungen in der Europäischen Sozialpolitik

Guido K. Raddatz

Kernaussagen

  • In Europa gibt es seit einigen Jahren Bestrebungen, die bisher größtenteils in nationaler Zuständigkeit liegende Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik stärker zu vereinheitlichen und durch EU-Vorgaben auszubauen. Auf dem Europäischen Sozialgipfel in Porto am 7. und 8. Mai 2021 soll das Ziel bekräftigt werden, die bisher rechtlich unverbindliche Europäische Säule sozialer Rechte durch konkrete Initiativen und Regulierungsvorhaben auf Basis des im März von der Kommission vorgelegten Aktionsplans voranzubringen.
  • Diese Pläne sind kritisch zu sehen und nicht geeignet, die Erfolgsgeschichte des Binnenmarktes und der europäischen Integration fortzuschreiben. Eine stärkere Zentralisierung der Sozialpolitik würde das Subsidiaritätsprinzip aushöhlen und wäre wohl der Einstieg in eine dauerhafte Transferunion bislang nicht gekannten Ausmaßes. Damit aber drohten nicht nur zahlreiche Fehlanreize und Governance Probleme, sondern am Ende auch ein weiteres Erstarken antieuropäischer Kräfte. Außerdem stellen einheitliche Sozialstandards ein subtiles, aber wirkungsvolles Protektionismusinstrument zugunsten der wohlhabenderen Staaten dar, während wirtschaftlich schwächere Mitgliedstaaten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und der europäische Konvergenzprozess behindert werden.
  • Die dezentrale Verortung der arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Zuständigkeiten auf der Ebene der Mitgliedstaaten weist zahlreiche Vorteile auf: Neben der Berücksichtigung regionaler Präferenzunterschiede der Bürger sowie historisch gewachsener Unterschiede ermöglicht der Status quo den Mitgliedstaaten, passgenaue Lösungen für ihre jeweils spezifischen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Herausforderungen zu finden. Zudem wird institutioneller Wettbewerb und gegenseitiges voneinander Lernen (Föderalismus als Experimentierlabor) ermöglicht.
  • Eine Verlagerung nationaler Kompetenzen auf die europäische Ebene ist dort sinnvoll, wo es um europäische öffentliche Güter, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes oder die Handlungsfähigkeit der EU gegenüber Drittstaaten geht. Die Sozialpolitik zählt allerdings größtenteils nicht dazu.
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Prinzipienvergessen und zu teuer – die Schwachpunkte der geplanten Grundrente

Guido K. Raddatz

Kernaussagen

  • Der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Entwurf einer Grundrente für langjährig Versicherte ohne eine Bedürftigkeitsprüfung kann nicht überzeugen. Im Instrumentenkasten der Sozialversicherungen wäre eine solche Grundrente ein systemwidriger Fremdkörper, der mit bewährten sozialpolitischen Grundprinzipien brechen würde.
  • Das Lebensleistungsprinzip ist schon immer ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Kopplung der Rentenzahlung an die während des Erwerbslebens geleisteten Beiträge (bzw. Einkommen), spiegelt die gesetzliche Rente in hohem Maße die „finanzielle Lebensleistung“ wider. Stockt die Gesellschaft die so erworbenen Rentenansprüche auf, um drohende Altersarmut zu bekämpfen, ist zumindest eine Bedürftigkeitsprüfung geboten, um eine Verteilung von ungerechtfertigten Rentengeschenken mit der „sozialpolitischen Gießkanne“ zu vermeiden. Letzteres würde mit dem Gleichheitsgrundsatz im sozialen Grundsicherungsnetz brechen und einmal mehr Ältere gegenüber jüngeren Armen privilegieren.
  • Schließlich würde eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung zu unnötig hohen fiskalischen Belastungen der Beitrags- und Steuerzahler führen. Aktuelle Berechnungen von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft, zeigen, dass die Kostenschätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unrealistisch niedrig sind. Anstatt mit 3,8 Mrd. Euro im Jahr der Einführung wäre mit Kosten von rund 7 Mrd. Euro pro Jahr zu rechnen – bei steigender Tendenz im Zeitablauf.
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Wenn die Staatsverschuldung in der EU umfassend gerechnet wird

Guido K. Raddatz

Kernaussagen

  • Das Update 2018 des europäischen Nachhaltigkeitsrankings zeigt, dass die öffentlichen Finanzen in der EU überwiegend nicht als nachhaltig bezeichnet werden können. Im Durchschnitt aller 28 EU-Mitgliedstaaten liegt die fiskalische Nachhaltigkeitslücke (expliziten plus implizite Schulden) bei 142 % des BIP. In 19 Ländern übersteigt sie die jährliche Wirtschaftsleistung.
  • Die Ergebnisse beruhen maßgeblich auf dem Alterungsbericht 2018 der EU-Kommission, wobei die prognostizierte Entwicklung der öffentlichen altersabhängigen Ausgaben von den jeweiligen Mitgliedsländern zur Verfügung gestellt wird. Der Vergleich mit früheren Berichten legt ein zuneh-mendes „politisches Reporting“ in manchen Ländern nahe, was die Aussagekraft des EU-Rankings teil-weise einschränkt. Dies gilt besonders im Hinblick auf das gute Abschneiden Griechenlands auf dem zweiten Platz.
  • Deutschland ist – bei einer geringfügig verschlechterten Nachhaltigkeitslücke von 170 % des BIP – auf einen Platz im Mittelfeld abgerutscht und weist einen Gesamtschuldenstand von fast 5,6 Billionen Euro auf. Die gute Wirtschaftslage und die daraus resultierenden staatlichen Haushaltsüber-schüsse sind also kein Garant für dauerhaft stabile Staatsfinanzen.
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Eine europäische Arbeitslosenversicherung wäre eine schlechte Idee

Jörg König / Guido K. Raddatz

Kernaussagen

  • Der Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Einführung eines European Unemployment Stabilization Fund sieht vor, ein System von grenzüberschreitenden Finanztransfers zu etablieren, das an der Arbeitsmarktentwicklung der EU-Mitgliedstaaten anknüpft und makroökonomische Schocks abfedern soll.
  • Die damit verbundene Hoffnung nach erhöhter makroökonomischer Stabilität hält einer kritischen Überprüfung der Argumente jedoch nicht stand. Vielmehr werden Fehlanreize gesetzt, die langfristig ein Abwälzen heimischer Risiken auf die anderen Mitgliedstaaten begünstigen. Die Diskussion um zusätzliche europäische Stabilisierungsinstrumente übersieht zudem, dass selbst abrupt auftretende wirtschaftliche Schieflagen zumeist aus strukturellen Fehlentwicklungen resultieren, die durch finanzielle Finanztransfers nicht gelöst werden.
  • Eine ökonomisch sinnvolle und eine an glaubwürdige Regeleinhaltung gebundene Ausgestaltung einer europäischen Arbeitslosenversicherung ist de facto kaum möglich.

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Europäische Staatsschulden – heute und morgen

Guido K. Raddatz

Kernaussagen

  • Das aktualisierte europäische Nachhaltigkeitsranking 2016 der Stiftung Marktwirtschaft zeigt eine kaum verbesserte Gesamtschuldensituation in Europa. Die Summe aus expliziten und impliziten Schulden (Nachhaltigkeitslücke) ist um 10 Prozentpunkte auf 256 Prozent des BIP gesunken. Von nachhaltigen Staatsfinanzen sind die meisten EU-Mitgliedstaaten weit entfernt.
  • Deutschland weist – trotz der positiven Momentaufnahme einer „schwarzen Null“ – eine staatliche Gesamtverschuldung in Höhe von 161 Prozent des BIP auf. Vor neuen ausgabenwirksamen „Geschenken“ im Bundestagswahljahr 2017 zu Lasten zukünftiger Generationen kann daher nur gewarnt werden.
  • Angesichts der hohen fiskalischen Lasten in vielen EU-Staaten ist die europaweit zu beobachtende Stagnation bei den Konsolidierungsbemühungen höchst bedenklich. Sie könnte den Keim eines Wiederaufflammens der Staatsschuldenkrise in sich tragen.

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