Der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Entwurf einer Grundrente für langjährig Versicherte ohne eine Bedürftigkeitsprüfung kann nicht überzeugen. Im Instrumentenkasten der Sozialversicherungen wäre eine solche Grundrente ein systemwidriger Fremdkörper, der mit bewährten sozialpolitischen Grundprinzipien brechen würde.
Das Lebensleistungsprinzip ist schon immer ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die Kopplung der Rentenzahlung an die während des Erwerbslebens geleisteten Beiträge (bzw. Einkommen), spiegelt die gesetzliche Rente in hohem Maße die „finanzielle Lebensleistung“ wider. Stockt die Gesellschaft die so erworbenen Rentenansprüche auf, um drohende Altersarmut zu bekämpfen, ist zumindest eine Bedürftigkeitsprüfung geboten, um eine Verteilung von ungerechtfertigten Rentengeschenken mit der „sozialpolitischen Gießkanne“ zu vermeiden. Letzteres würde mit dem Gleichheitsgrundsatz im sozialen Grundsicherungsnetz brechen und einmal mehr Ältere gegenüber jüngeren Armen privilegieren.
Schließlich würde eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung zu unnötig hohen fiskalischen Belastungen der Beitrags- und Steuerzahler führen. Aktuelle Berechnungen von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Vorstandsmitglied der Stiftung Marktwirtschaft, zeigen, dass die Kostenschätzungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unrealistisch niedrig sind. Anstatt mit 3,8 Mrd. Euro im Jahr der Einführung wäre mit Kosten von rund 7 Mrd. Euro pro Jahr zu rechnen – bei steigender Tendenz im Zeitablauf.