Die Corona-Pandemie hat die Schwächen des Staates als Krisenmanager offenbart. Während private Unternehmen in absolutem Rekordtempo Impfstoffe entwickelt, Masken genäht und in Hygienekonzepte investiert haben, fehlt diese Dynamik beim Staat. Es gibt eine Reihe von Gründen für diese eklatanten Unterschiede, woraus sich mögliche Reformen für Staat und Verwaltung ableiten lassen.
Nach der Krise sollte systematisch überprüft werden, ob in der öffentlichen Verwaltung stärker (1) auf private Anbieter für die Erfüllung mancher staatlichen Aufgaben zurückgegriffen werden kann; (2) Wettbewerbselemente genutzt werden können; (3) Leistungsprämien eingesetzt werden als bisher. Zudem ist (4) eine Überprüfung der Zuständigkeiten im föderalen System nötig.
Es ist an der Zeit, dass der Staat sich bei Unternehmen einiges abschaut und in diesem Sinne unternehmerischer wird – das heißt aber nicht, dass er sich weiter ausdehnen und versuchen sollte Dinge zu managen, für welche Bürokratien wenig geeignet sind.
Man kann die vorgeschlagene neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (zunächst: „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“) als zusätzliches Angebot und Wettbewerb befürworten. Echter Wettbewerb setzt jedoch voraus, dass ein gewisses „level-playing-field“ herrscht. Daran fehlt es allerdings, wenn diese Unternehmensform im Vergleich zu anderen als vermeintlich „gutes“, „nachhaltigeres“ oder „verantwortlicheres“ Unternehmertum hervorgehoben und ggf. sogar privilegiert wird. Das Ansehen von Unternehmertum und Eigentum ist in Deutschland ohnehin zu Unrecht zurückgegangen, was sich durch solch eine Unterscheidung zwischen „guten“ und „weniger guten“ Unternehmen noch beschleunigen würde.
Die unumkehrbare ewige Bestandsgarantie eines Unternehmens könnte Innovationen ausbremsen oder verhindern, wenn eine Reallokation des Kapitals in zukunftsträchtigere Bereiche oder sinnvolle Unternehmenszusammenschlüsse verhindert würde.
Der Vorschlag untergräbt die Bemühungen, mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, eine Stärkung der hiesigen Aktienkultur und eine möglichst breite Beteiligung an Produktivkapital und Kapitaleinkommen in der Bevölkerung zu erreichen.
Zentrale Anreizmechanismen und grundlegende Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft werden aufgeweicht und das Eigentumsrecht wird für diese Anteile in ein Eigentumsrecht light umgewandelt mit Folgen für das Verständnis von Eigentum im Ganzen.