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Eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen – Risiken und Nebenwirkungen

Barbara Bültmann

Kernaussagen

  • Man kann die vorgeschlagene neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (zunächst: „Gesellschaft in Verantwortungseigentum“) als zusätzliches Angebot und Wettbewerb befürworten. Echter Wettbewerb setzt jedoch voraus, dass ein gewisses „level-playing-field“ herrscht. Daran fehlt es allerdings, wenn diese Unternehmensform im Vergleich zu anderen als vermeintlich „gutes“, „nachhaltigeres“ oder „verantwortlicheres“ Unternehmertum hervorgehoben und ggf. sogar privilegiert wird. Das Ansehen von Unternehmertum und Eigentum ist in Deutschland ohnehin zu Unrecht zurückgegangen, was sich durch solch eine Unterscheidung zwischen „guten“ und „weniger guten“ Unternehmen noch beschleunigen würde.
  • Die unumkehrbare ewige Bestandsgarantie eines Unternehmens könnte Innovationen ausbremsen oder verhindern, wenn eine Reallokation des Kapitals in zukunftsträchtigere Bereiche oder sinnvolle Unternehmenszusammenschlüsse verhindert würde.
  • Der Vorschlag untergräbt die Bemühungen, mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, eine Stärkung der hiesigen Aktienkultur und eine möglichst breite Beteiligung an Produktivkapital und Kapitaleinkommen in der Bevölkerung zu erreichen.
  • Zentrale Anreizmechanismen und grundlegende Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft werden aufgeweicht und das Eigentumsrecht wird für diese Anteile in ein Eigentumsrecht light umgewandelt mit Folgen für das Verständnis von Eigentum im Ganzen.
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