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Finanzierungsneutralität im Steuerrecht: Lernen aus der Krise

Barbara Bültmann

Kernaussagen

  • In der Krise zeigen sich die Schwächen der deutschen Unternehmensbesteuerung.
  • Neben der beschränkten Verlustnutzung und den ertragsunabhängigen Elementen in der Besteuerung liegt insbesondere die steuerliche Behandlung der Eigenkapitalfinanzierung im Argen. Eigenkapitalkosten sind steuerlich – anders als Fremdkapitalkosten – grundsätzlich nicht abzugsfähig. So werden Anreize gesetzt, Unternehmen eher mit Fremdkapital auszustatten. In der Krise sind eine gute Eigenkapitalausstattung und Liquiditätsreserven jedoch für den wirtschaftlichen Fortbestand von Unternehmen von besonderer Bedeutung.
  • Die steuerliche Benachteiligung von Eigenkapitalfinanzierung trifft insbesondere neugegründete Unternehmen, denen aufgrund fehlender Sicherheiten oder geringem Cash-flow häufig keine Fremdkapitalfinanzierung zugänglich ist.
  • Die Einführung eines Abzugs kalkulatorischer Eigenkapitalzinsen oder vergleichbarer Regelungen würde diese Unwucht beseitigen, Anreize für eine bessere Eigenkapitalausstattung bieten und die Unternehmen dadurch auch für die Zukunft weniger krisenanfällig machen.
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