Angesichts der dramatischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Nebenwirkungen der zur Eindämmung von COVID-19 erfolgten Grundrechtsbeschränkungen, gilt es Wege zu finden, diese schnellstmöglich zu beenden und in einem ersten Schritt zielgenauer auszugestalten. Wenn der Einsatz digitalen Trackings einen entscheidenden Beitrag dazu leisten kann, darf er nicht von vorneherein mit Denkverboten belegt werden.
Statt schwammig formulierter Blankoschecks für weitreichende staatliche Überwachung müssen klar definierte Maßnahmen zur Diskussion gestellt werden, bei denen eine transparente Überprüfung von Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit erfolgen kann. In eine sorgfältige Abwägung von Rechten und Schutzinteressen ist auch der Datenschutz einzubeziehen.
Bei der möglichen Verwendung von Tracking-Apps, deren Wirksamkeit sich erst noch erweisen muss, sollte ein Ansatz verfolgt werden, der auf Freiwilligkeit und Kooperationsbereitschaft setzt und den behördlichen Datenzugriff auf das absolute Minimum reduziert.