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Bund und Länder sollten gemeinsam Verantwortung für die Schulbildung tragen

Berthold U. Wigger

Kernaussagen

  • Zentral für eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Schulbildung ist, in welchem Umfang die gesellschaftlichen Erträge der Schulbildung lokal, regional oder national anfallen.
  • Nationale Bildungsstandards, die zentral definiert und durchgesetzt, aber dezentral von öffentlichen und privaten Bildungsanbietern erfüllt werden, tragen zu einem besseren und faireren Wettbewerb in der Schulbildung bei und schränken den Wettbewerbscharakter des Föderalismus nicht ein.
  • Die geplante Änderung von Artikel 104c GG, durch die der Bund sich stärker an der Finanzierung der Schulbildung beteiligt, ist zu begrüßen. Allerdings ist sie unzureichend: Der Bund sollte sich dauerhaft und ohne sachliche Beschränkung an der Finanzierung der Schulbildung beteiligen.

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